Kurz gesagt: Ja, eine Pflicht gibt es, aber sie ist seit dem 27. Juli 2026 weicher. Art. 4 der EU-KI-Verordnung verlangt von jedem Unternehmen, das KI beruflich einsetzt, Maßnahmen zum Aufbau von KI-Kompetenz. Ein bestimmtes Kompetenzniveau musst du nicht mehr garantieren, ein Zertifikat war nie vorgeschrieben. Nichts zu tun, ist trotzdem keine Option.
Um die „KI-Schulungspflicht“ kursieren viele Halbwahrheiten: Bußgelder in Millionenhöhe, Pflichtzertifikate, Stichtage. Das meiste davon stimmt nicht, und ein Teil der Texte im Netz beschreibt eine Rechtslage, die seit diesem Sommer überholt ist. Hier steht, was aktuell gilt.

Was Art. 4 der KI-Verordnung seit Juli 2026 verlangt
Die Pflicht zur KI-Kompetenz gilt seit dem 2. Februar 2025. Mit der Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 hat die EU den Artikel neu gefasst. Die Änderung ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten.
| Bis 26. Juli 2026 | Seit 27. Juli 2026 | |
|---|---|---|
| Kern der Pflicht | Maßnahmen ergreifen, um „nach besten Kräften sicherzustellen“, dass das Personal „über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ verfügt | „Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz“ des Personals „zu unterstützen“ |
| Kompetenzniveau | „ausreichend“, gemessen an Vorwissen und Einsatzkontext | kein bestimmtes Niveau für einzelne Personen zu garantieren |
| Rolle des Staates | nicht geregelt | Kommission und Mitgliedstaaten unterstützen, etwa mit Praxisbeispielen |
Aus einer Pflicht, ein Ergebnis zu erreichen, ist eine Pflicht geworden, sich ernsthaft zu bemühen. Die EU begründet das mit dem Aufwand, den die alte Fassung den Unternehmen verursacht hat. Abgeschafft ist die Pflicht nicht: Wer KI einsetzt und gar nichts unternimmt, verstößt weiter gegen Art. 4.
Wen die KI-Kompetenzpflicht trifft
Art. 4 richtet sich an Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Betreiber ist, wer ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich nutzt. Dafür musst du keine KI entwickeln. Es reicht, wenn dein Team mit ChatGPT, Copilot, Gemini oder der KI-Funktion im CRM arbeitet.
Drei Punkte werden oft übersehen:
- Keine Ausnahme für kleine Unternehmen. Die Pflicht gilt für den Zwei-Personen-Betrieb wie für den Konzern. Der Umfang der Maßnahmen darf sich aber nach Größe und Risiko richten.
- Nicht nur Festangestellte. Gemeint sind auch Personen, die in deinem Auftrag mit KI arbeiten, zum Beispiel Freelancer oder Dienstleister.
- Nicht nur die IT. Betroffen ist, wer KI tatsächlich nutzt: Marketing, Vertrieb, Personal, Kundenservice.
Wer Hochrisiko-KI einsetzt, etwa bei der Bewerberauswahl, hat zusätzliche Pflichten. Nach Art. 26 müssen die Personen, die solche Systeme beaufsichtigen, die nötige Kompetenz und Ausbildung haben. Diese Pflichten greifen nach dem Omnibus ab Dezember 2027.

Droht ein Bußgeld?
Ein eigenes Bußgeld für Verstöße gegen Art. 4 gibt es nicht. Der Artikel steht weder in den Bußgeldtatbeständen der KI-Verordnung noch im deutschen Durchführungsgesetz KI-MIG, wie die Kanzlei ITMR in ihrer Auswertung festhält. Die oft genannten „bis zu 35 Millionen Euro“ betreffen verbotene KI-Praktiken, nicht fehlende Schulungen.
Folgenlos ist Untätigkeit trotzdem nicht:
- Aufsicht. Seit dem 29. Juli 2026 ist die Bundesnetzagentur die zentrale Marktaufsicht für KI in Deutschland. Sie kann nachfragen, was du unternommen hast.
- Haftung. Passiert ein Schaden, weil jemand ein KI-Ergebnis ungeprüft übernommen hat, stellt sich die Frage nach der Sorgfalt. Fehlende Schulung kann dann gegen dich sprechen.
- Kunden und Auftraggeber. In Ausschreibungen und Lieferantenfragen taucht der Nachweis von KI-Kompetenz immer häufiger auf.

Was als Maßnahme genügt
Die Verordnung schreibt weder ein Format noch eine Stundenzahl vor. Die Bundesnetzagentur stellt klar: Es gibt keine vorgeschriebenen Schulungsstandards und keine Pflicht zu externen Zertifikaten. Auch die EU-Kommission schreibt in ihren Fragen und Antworten: „Ein Zertifikat ist nicht erforderlich.“ Interne Aufzeichnungen genügen.
Zu wenig ist es nach Ansicht der Kommission, nur auf die Gebrauchsanweisung des Tools zu verweisen. Wer mit ChatGPT arbeitet, sollte mindestens die typischen Risiken kennen, etwa Halluzinationen. Diese Hinweise stammen aus der Zeit vor der Neufassung, sind als Maßstab aber weiter brauchbar.
Inhaltlich sollte eine Grundschulung vier Fragen beantworten:
- Was ist KI, und wie arbeiten Sprachmodelle?
- Welche KI-Systeme nutzen wir, und in welcher Rolle?
- Welche Risiken haben diese Systeme: Fehler, Datenschutz, Urheberrecht, Verzerrungen?
- Welche Regeln gelten bei uns, und wer entscheidet im Zweifel?
KI-Schulungspflicht in fünf Schritten umsetzen
Die Bundesnetzagentur empfiehlt drei Bausteine: Bedarf ermitteln, Maßnahmen gestalten, dokumentieren und auffrischen. Für die Praxis teile ich das in fünf Schritte.
- Bestandsaufnahme. Liste auf, welche KI-Tools im Unternehmen genutzt werden, auch die privat mitgebrachten.
- Gruppen bilden. Wer nutzt KI gelegentlich, wer täglich, wer entscheidet über den Einsatz? Jede Gruppe braucht eine andere Tiefe.
- KI-Richtlinie schreiben. Eine bis zwei Seiten: erlaubte Tools, verbotene Daten, Prüfpflicht für Ergebnisse, Ansprechperson.
- Schulen. Grundlagen für alle, Vertiefung für die Vielnutzer. Das Format ist frei: Workshop, E-Learning, externer Kurs.
- Dokumentieren und wiederholen. Wer, wann, welche Inhalte. Einmal im Jahr und bei jedem neuen Tool auffrischen.
Schritt 5 ist der wichtigste, falls je jemand nachfragt. Was nicht aufgeschrieben ist, lässt sich später nicht belegen.
Welche Schulung passt zu wem?
Für die meisten Beschäftigten reicht eine Grundschulung von wenigen Stunden plus Richtlinie. Dafür brauchst du keinen wochenlangen Kurs, und wer dir das Gegenteil erzählt, will vor allem verkaufen. Einen kostenlosen Einstieg bietet zum Beispiel KI für Alle 2 vom KI-Campus, den ich im Praxistest angesehen habe.
Anders ist es bei den Menschen, die täglich mit KI arbeiten oder ihren Einsatz im Team verantworten. Hier geht es nicht mehr um die Pflicht, sondern um Qualität: Ergebnisse prüfen, Workflows bauen, Grenzen setzen. Woran du eine gute KI-Schulung erkennst, habe ich an anderer Stelle beschrieben.
Für diese Gruppe unterrichte ich bei MOD education den KI-Kurs „KI und Automatisierung im Marketing“: sechs Wochen in Vollzeit oder drei Monate in Teilzeit, mit IHK-Zertifikat. Recht, Ethik und Bias gehören zum Lehrplan, dazu eine eigene Live-Session zu Guardrails, also zu den Leitplanken für den KI-Einsatz im Unternehmen.
Eine solche Weiterbildung kann die Agentur für Arbeit über das Qualifizierungschancengesetz fördern, je nach Unternehmensgröße mit bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten. Wie das geht, steht auf der Seite zur QCG-Förderung. Kurze Pflichtschulungen von wenigen Stunden sind darüber nicht förderfähig, weil die Förderung mehr als 120 Stunden voraussetzt.
Häufige Fragen zur KI-Schulungspflicht
Seit wann gilt die KI-Schulungspflicht?
Seit dem 2. Februar 2025. Die aktuelle, abgeschwächte Fassung von Art. 4 gilt seit dem 27. Juli 2026.
Gilt die Pflicht auch für kleine Unternehmen und Selbstständige?
Ja, sobald Beschäftigte oder Beauftragte beruflich mit KI arbeiten. Eine Größengrenze gibt es nicht, der Aufwand darf aber zum Betrieb passen. Wer ganz allein arbeitet, hat niemanden zu schulen, sollte die Risiken aber selbst kennen.
Brauche ich ein Zertifikat?
Nein. Weder die Verordnung noch die Bundesnetzagentur verlangen ein Zertifikat. Eine interne Dokumentation reicht.
Reicht ein E-Learning?
Ja, wenn es zu den genutzten Tools und Aufgaben passt. Vorgeschrieben ist kein Format.
Wie oft muss ich die Schulung wiederholen?
Eine Frist nennt die Verordnung nicht. Sinnvoll ist eine Auffrischung einmal im Jahr und immer dann, wenn neue KI-Tools dazukommen.
Muss ich einen KI-Beauftragten benennen?
Nein, das verlangt Art. 4 nicht. Eine feste Ansprechperson ist trotzdem hilfreich.
Fazit: Pflicht ja, Panik nein
Die KI-Schulungspflicht ist kleiner, als viele Anbieter behaupten, und größer als null. Eine Bestandsaufnahme, eine kurze Richtlinie, eine dokumentierte Grundschulung: Damit erfüllst du Art. 4. Alles darüber hinaus ist keine Frage der Pflicht mehr, sondern der Frage, wie gut dein Team mit KI arbeiten soll.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der fachlichen Einordnung und stellt keine Rechtsberatung dar. Für den Einzelfall, besonders bei Hochrisiko-KI, solltest du eine Kanzlei fragen.
Wann KI-Bilder ein Label brauchen, steht im Beitrag zur KI-Kennzeichnungspflicht. Wie andere Länder KI-Kompetenz aufbauen, beschreibe ich in KI-Kompetenz als Grundbildung. Welche Formate es für KI-Schulungen gibt und was sie kosten, zeigt der Vergleich der KI-Weiterbildungen.