Ein aktuelles Beispiel von Politikerin Julia Klöckner zeigt ziemlich gut, wo die Grenze verläuft. Am 26. Juni postete sie zum Ferienbeginn ein offensichtlich KI-generiertes Comicbild mit Schulkindern. Jetzt zum Schulstart folgt ein KI-Bild, das auf den ersten Blick wie ein echtes Foto wirkt und prompt für Ärger sorgt.

KI-Bild und Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 AI Act

Was Art. 50 des EU AI Act sagt

Genau hier wird Artikel 50 der KI-Verordnung interessant. Die Transparenzpflicht knüpft nicht daran an, ob KI verwendet wurde, sondern daran, ob ein Inhalt für echt gehalten werden kann:

  • Comicbild: offensichtlich künstlich. Keine Kennzeichnung nötig.
  • Fotorealistisches KI-Bild: kann für echt gehalten werden. Kennzeichnung nötig.

Die entscheidende Frage lautet also nicht nur, ob KI verwendet wurde, sondern ob der Inhalt fälschlicherweise als authentisch wahrgenommen werden kann. Deepfakes und täuschend echte Darstellungen realer Personen, Orte oder Ereignisse müssen als künstlich erzeugt erkennbar sein.

Warum das zur KI-Kompetenz gehört

Ein ziemlich gutes Praxisbeispiel dafür, warum KI-Kompetenz inzwischen auch bedeutet, die Kennzeichnungspflichten zu kennen. Wer im Marketing mit Bild-KI arbeitet, braucht eine einfache Regel im Team: Alles, was wie ein Foto aussieht und keines ist, wird gekennzeichnet. Alles, was erkennbar Illustration ist, nicht. Im Zweifel kennzeichnen. Das kostet nichts und erspart die Diskussion, die Frau Klöckner gerade führt.

Werkzeuge für die Kennzeichnung

Ob eine Kennzeichnung überhaupt nötig ist und womit man sie umsetzt: Eine kommentierte Sammlung aus Schnelltest, Browser-Tools ohne Upload, WordPress-Plugin und den offiziellen EU-Icons steht unter Werkzeuge zur KI-Kennzeichnung.

Mehr zu KI-Recht, AI Act und DSGVO gibt es in meinem öffentlichen Gemini Notebook zum EU AI Act.

Wie sich das zur Werbekennzeichnung nach UWG und zu klassischer Bildbearbeitung verhält: der ausführliche Vergleich steht in KI-generierte Bilder kennzeichnen.

Dieser Beitrag ist die ausführliche Fassung meines LinkedIn-Posts. Diskussion und Ergänzungen gern dort oder über das Kontaktformular.

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